Die Auswertung erfolgt aus Datenschutzgründen ausschließlich auf dem Endgerät (es erfolgt keine Speicherung).
Es werden keine Daten erhoben oder gespeichert, außer den minimal technisch zur Nutzung benötigten.
Sie wollen klären, ob es für Bewohnerinnen oder Bewohner Ihrer stationären Einrichtung aus ethischen Gründen Bedenken gegen die Nutzung eines Tablets oder Smartphones geben könnte? Sie betreuen ältere Menschen in einer stationären Umgebung und suchen nach einer ethischen Ersteinschätzung?
Wir möchten Sie mit dem folgenden Fragebogen unterstützen, bei der Einschätzung technischer Alltags-Geräte auf ein praktisches Hilfsmittel zurückgreifen zu können und so wesentliche Aspekte dieser Thematik anzusprechen. Der Fragebogen umfasst 35 Fragen in zwei Blöcken (Block 1: Bewohner*, Block 2: Technikeinsatz in einer Institution).
Ihre Antworten werden durch uns über die unmittelbare Verarbeitung auf der Homepage zur Auswertung nicht gespeichert und auch nicht weiterverwendet. Sollten Sie uns Feedback über die Kontaktadresse im Impressum zukommen lassen wollen, freuen wir uns natürlich.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Auswertung um Empfehlungen handelt, die Ihnen eine Hilfe sein sollen: Sie können nicht jeden Einzelfall erfassen.
Des Weiteren sei darauf hingewiesen, dass die angesprochene Gruppe aus Gründen der besseren Verständlichkeit einheitlich unter der Bezeichnung Bewohner* zusammengefasst und somit auf die übliche geschlechtergerechte Sprache verzichtet wird.
Vielen Dank dass Sie sich für den EDIB-Fragebogen interessieren. Im Folgenden möchten wir gerne ein wenig die Hintergründe des Fragebogens darstellen, um einen Einblick in die Konstruktion zu ermöglichen.
Vor dem Hintergrund des zunehmenden Einsatzes von Tablets und Smartphones im Bereich der sogenannten „Altenhilfe“ wurde der vorliegende Fragebogen entwickelt, welcher insbesondere (Pflegefach-/ oder Betreuungs-)Personen dabei unterstützen soll, in Absprache mit den betreffenden Bewohnenden eine ethisch fundierte Ersteinschätzung zur Eignung des digitalen Gerätes für eben diese Person individuell vorzunehmen. Das Befragungssetting gestaltet sich dabei so, dass alle Fragen mit dem interessierten Bewohner* gemeinsam durchgesprochen und beantwortet werden.
Die in diesem Fragebogen angesprochene Zielgruppe setzt sich aus überwiegend hochaltrigen Seniorinnen und Senioren zusammen, die im stationären Setting leben. Obgleich ein wachsender Teil der Bewohnerschaft* in der stationären Pflege heute an kognitiven Einschränkungen leidet, adressiert dieser Fragebogen Personen die zwar über einen gewissen Pflege- und Unterstützungsbedarf verfügen, aber keine oder nur milde kognitive Einschränkungen aufweisen. Dies liegt darin begründet, dass andernfalls nicht von einer im Wesentlichen eigenständigen und selbstverantwortlichen Nutzung der Geräte ausgegangen werden kann.
Aus Gründen der besseren Verständlichkeit wird die Gruppe einheitlich unter der Bezeichnung Bewohner* zusammengefasst und es wird auf die übliche geschlechtergerechte Sprache verzichtet.. Die Verwendung der männlichen Sprachform ist der Tatsache geschuldet, dass diejenigen Mitarbeitenden, die mit dem Instrument arbeiten sollen, in den Fokusgruppen teilweise Verständnisschwierigkeiten bei der ursprünglich geschlechter-gerechten Sprachform rückgemeldet haben. Um dennoch alle Geschlechter anzusprechen wird die männliche Form mit dem Asteriscus (z.B. Bewohner*) versehen.
Des Weiteren liegt dem Fragebogen die Annahme zugrunde, dass die unter dem Punkt „Datenschutz und Privatheit“ erwähnte Nutzungs-vereinbarung datenschutzrechtliche Aspekte und Vorgaben über die Verwendung des (durch die Einrichtung zur Verfügung gestellten) digitalen Gerätes regelt und dies in schriftlicher Form, also bspw. im Heimvertrag, festgehalten wird.
Abschließend sei darauf hingewiesen, dass die blaugrau hinterlegten Wörter im gedruckten Fragebogen Beispiele darstellen, die die genannten Aspekte verdeutlichen sollen.
Der Fragebogen wurde inhaltlich und formal in zwei Bereiche unterteilt und richtet den Fokus zum einen auf den Bewohner*, der das digitale Gerät nutzt und zum anderen auf Aspekte rund um den Technikeinsatz innerhalb einer Institution. Für beide Bereiche wurden ethisch relevante Kriterien (die ethischen Kriterien wurden in Anlehnung an das etablierte Evaluationsmodell MEESTAR ausgewählt. Dieses Modell dient der ethischen Evaluation sozio-technischer Arrangements in der Pflege- und Gesundheitsversorgung (vgl. Manzeschke et al, 2013) herausgearbeitet und in jeweils drei Themenblöcken zusammengefasst:
Dem ersten Themenblock Autonomie wird aus ethischer Perspektive ein zentraler Stellenwert zugeschrieben. Insbesondere die einleitende Frage nach dem Interesse des Bewohners* stellt eine sogenannte Ausschlussfrage dar. Da die Selbstbestimmung als Teil des Autonomieprinzips einen wesentlichen Aspekt des Menschseins ausmacht, sollte der Fragebogen bei einer Verneinung (also der Antwortmöglichkeit „Trifft nicht zu“) an dieser Stelle abgebrochen werden. Der Wunsch des Bewohners* ist hier unbedingt zu berücksichtigen.
Im zweiten Themenblock Kompetenzen und Ressourcen wird nun auf individueller Ebene die digitale Souveränität der Bewohner* abgeklärt. Hierzu werden Fragen zum digitalen Vorwissen, zu möglichem Nutzen oder Schaden für den Bewohner* und zu den jeweiligen Unterstützungsmöglichkeiten durch An- oder Zugehörige gestellt.
Im letzten Themenblock Teilhabe und Wohlbefinden wird der mögliche Mehrwert eines digitalen Gerätes für den Bewohner* betrachtet. Neben relevanten Teilhabemöglichkeiten werden dabei das körperliche und kognitive Wohlbefinden abgefragt.
Im zweiten Teil des Fragebogens nimmt der Themenblock Digitales Gerät den größten Raum ein. Da der Fragebogen insgesamt einen niedrigschwelligen Zugang sowie eine möglichst einfache Übertragbarkeit ermöglichen soll, kann hier nicht die Bandbreite der oftmals sehr komplexen Geräte abgedeckt werden. Dennoch sollen grundlegende Aspekte, die sich auf die angesprochene Zielgruppe beziehen, aufgegriffen werden.
Mit der ersten Frage, ob es sich bei dem digitalen Gerät um ein bekanntes Markenprodukt handelt (bspw. von Samsung, Apple, Microsoft…), wird – basierend auf langjährigen Erfahrungswerten am Markt – eine Sondierung vorgenommen, ob und welche grundsätzlichen Datenschutz- und Sicherheitsstandards bei diesem Produkt gegeben sind und welche Produktpflege zu erwarten ist.
Es wird davon ausgegangen, dass bei langjährig etablierten und namenhaften Produkten, grundlegende (datenschutzrelevante) Sicherheitsstandards eher gewährleistet werden. Des Weiteren werden in diesem Bereich Fragen der Bedienbarkeit, möglicher Voreinstellungen sowie finanzieller Aspekte aufgegriffen.
Der Themenblock Datenschutz und Privatheit fragt vor dem Hintergrund der Nutzungsvereinbarung Regelungen ab, die insbesondere dann von Bedeutung sind, wenn die Institution dem Bewohner* das digitale Gerät zur Verfügung stellt. Hier stehen datenschutzrelevante Thematiken oder Haftungsregelungen im Vordergrund. Zudem wird unter diesem Punkt die Wahrung der Privatsphäre ggf. vulnerabler Bewohner* abgefragt.
Der letzte Themenblock Kompetenzen und Ressourcen der Einrichtung zielt auf die Unterstützungsmöglichkeiten aus dem Umfeld, in diesem Fall der stationären Einrichtung, ab. Hier wird geklärt, ob in der Institution personelle, zeitliche und materielle Ressourcen zur Verfügung stehen, um die Bewohner* beim Gebrauch des digitalen Gerätes zu unterstützen und zu begleiten. Idealerweise entwickelt die Einrichtung hier einen konkreten Standardantwortsatz, so lange dies aber aus institutioneller Sicht nicht möglich ist, werden hier einzelne Fragen nötig sein. Außerdem wird der mögliche Einsatz von technischen Hilfsmitteln als weitere Unterstützung abgefragt.
Jede Frage hat eine eigene Antwortzeile, bei der i.d.R. zwischen den fünf verschiedenen Antwortmöglichkeiten „Trifft nicht zu“, „Trifft wenig zu“, „Teils/Teils“, „Trifft eher zu“, „Trifft völlig zu“ gewählt werden kann. Lediglich bei einzelnen Fragen, die sich überwiegend im zweiten Teil des Fragebogens befinden (Frage 8, 18, 22, 23, 24, 26, 28, 31), sind die Antwortmöglichkeiten auf „Trifft zu“ oder „Trifft nicht zu“ begrenzt. Die nicht auswählbaren Felder dieser Ja-/Nein-Fragen sind in der PDF-Datei für die Offline-Nutzung deshalb dunkel hinterlegt und haben keine Zahlen zum Ankreuzen.
Für die analoge Auswertung des Fragebogens wird die erworbene Punktzahl addiert. Zur besseren Übersicht können die Punkte für jeden einzelnen Themenblock ausgerechnet und anschließend in den hierfür vorgesehenen Bereich der grau hinterlegten Überschriftenzeile eingetragen werden (z.B. 15 / 25 Punkte). Am Ende jeder Seite findet sich eine Zeile für das Gesamtergebnis des jeweiligen Themas
Wurden alle Punkte zusammengezählt, ermöglicht die beigefügte Auswertungstabelle eine erste Einschätzung der digitalen Eignung des Bewohners*. Erreicht dieser weniger als 58, bzw. mehr als 116 Punkte ist die Einordnung eindeutig. Bei über 116 Punkten scheint die Nutzung des Geräts durch den Bewohner* weitgehend unbedenklich, bei unter 58 wird davon abgeraten. Liegt die Punktzahl im Graubereich (59 – 115 Punkte), muss unter Berücksichtigung möglicher Unterstützungs- und Begleitangebote eine praxisnahe Abwägung vorgenommen werden. Hierzu wird auf die ergänzende Auswertung verwiesen.
Der Fragebogen steht für die Offline-Nutzung auch als PDF-Dokument zur Verfügung.
Das Projekt „Ethische Dimensionen interaktionsbasierter Bewertungskriterien für Alltagstechnik bei älteren Menschen“ (EDIB) entstand angesichts der umfassenden Digitalisierung und dem zunehmenden Einzug technischer Geräte auch in den Bereich der stationären Versorgung.
Mit diesem Projekt wird das Ziel verfolgt, ein geeignetes und vor allem praxistaugliches Unterstützungsinstrument zu entwickeln, welches eine ethische Einschätzung des beschriebenen technischen Einsatzes ermöglicht. Vor diesem Hintergrund wurde der hier verfügbare Fragebogen entwickelt, der insbesondere pflegende (Fach-/ oder Betreuungs-)Personen dabei unterstützen soll, in Absprache mit den Seniorinnen und Senioren eine ethisch fundierte Ersteinschätzung hinsichtlich des Umgangs mit digitaler Alltags-IT wie Tablets zu ermöglichen.
Zurückgehend auf eine Initiative des Caritasverbandes der Erzdiözese München und Freising wurde das Projekt 2021 begonnen und im Herbst 2022 abgeschlossen. Ermöglicht wurde es durch eine Förderung des Caritasverbandes und der Erzdiözese München und Freising.
Wir freuen uns über Feedback zum Einsatz oder zu einzelnen Fragen, die Sie gerne an die Mailadresse forschung@ksh-m.de richten können. Auch können Sie über die im Impressum angegebene Adresse Kontakt mit uns aufnehmen.
Das Projektteam „EDIB“ am Kompetenzzentrum »Zukunft Alter« an der KSH München bestand aus Julia Scholz M.A., Dr. Christoph Ellßel LL. M. und Prof. Dr. Constanze Giese. Unser Dank gilt allen, die sich für die Interviews oder Befragungen Zeit genommen und hilfreiche Rückmeldungen gegeben haben, sowie Frau Theresa Eberhart M.A. Besonderer Dank gilt der Caritas der Erzdiözese München-Freising für die Förderung des Vorhabens sowie die Ermöglichung des Feldzugangs.
Caritasverband der Erzdiözese München-Freising
Katholische Stiftungshochschule für angewandte Wissenschaften München
Hochschule der Kirchlichen Stiftung des öffentlichen Rechts
„Katholische Bildungsstätten für Sozialberufe in Bayern“
Preysingstr. 95
81667 München
Telefon: +49 (0)89 48092–900
Telefax: +49 (0)89 48092–1900
E-Mail: presse@ksh-m.de
www.ksh-muenchen.de
Die Katholische Stiftungshochschule München ist eine von der Kirchlichen Stiftung des öffentlichen Rechts „Katholische Bildungsstätten für Sozialberufe in Bayern“ getragene nichtstaatliche Hochschule.
Sie wird durch die Präsidentin Prof. Dr. Birgit Schaufler vertreten. Weitere Verantwortlichkeiten sind durch hausinterne Bestimmungen geregelt.
Die Datenschutzhinweise der Hochschule finden sich hier https://www.ksh-muenchen.de/datenschutz/. Ihre Eingaben im Rahmen des Fragebogens werden auf dieser Webseite nicht über das unbedingt nötige technische Maß hinaus gespeichert.
Bei inhaltlichen Rückfragen zum Projekt wenden Sie sich bitte an die Projektleitung, Prof. Dr. Constanze Giese oder Dr. Christoph Ellßel LL.M. unter forschung@ksh-m.de.
Verantwortlich für die Inhalte:
Zentrum für Forschung und Entwicklung (Z:F:E)
Preysingstraße 95, 81667 München
Telefon: +49 89 48092–8246
E-Mail: forschung@ksh-m.de
Mailprovider für die Katholische Stiftungshochschule München:
Leibniz-Rechenzentrum (LRZ) der Bayerischen Akademie der Wissenschaften
Boltzmannstraße 1
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